Freitag, 5. August 2011

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Motor für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und somit eines unserer wichtigsten Klimaschutzinstrumente. Es trat im April 2000 in Kraft. Seitdem gab es im Abstand von vier Jahren zwei EEG-Novellen, um das Gesetz sowohl an die Fortschritte als auch an die Herausforderungen der dynamischen Entwicklung der erneuerbaren Energien anzupassen. Die nächste EEG-Novelle wird vorzeitig begonnen, da das neue Gesetz bereits nach drei Jahren im Januar 2012 in Kraft treten soll. Dies hat die gegenwärtige Regierungskoalition aus CDU/CSU und der FDP in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen.

Wie das EEG funktioniert
Das Prinzip des EEG ist einfach. Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erhalten für die Dauer 20 Jahren einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde erneuerbaren Stromes. Die Höhe des Vergütungssatzes ist technologiespezifisch und standortabhängig.
Der Vergütungssatz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dies bedeutet nicht, dass Anlagenbetreiber über den Vergütungszeitraum von 20 Jahren, Jahr für Jahr eine geringere Einspeisevergütung erhalten. Stattdessen ist die Einspeisevergütung geringer, je später eine Anlage ans Netz angeschlossen wird. Die Degression der Vergütungssätze setzt Anreize zur Kostenreduzierung, beispielsweise der Anlagentechnik, und dient zur Heranführung der Erneuerbaren Energien an den Markt.
Neben der Vergütung des erneuerbaren Stroms regelt das EEG auch die vorrangige Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien. Erneuerbare Energien-Anlagenbetreiber haben Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz. Darüber hinaus besteht Anspruch auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms aus Erneuerbaren Energien sowie dessen Übertragung und Verteilung. Zu diesem Zweck ist der Netzbetreiber auch zur Ausweitung der Netzkapazität verpflichtet.

Warum wir das EEG brauchen
Notwendig ist die besondere Förderung der Erneuerbaren Energien, weil diese aufgrund wirtschaftlicher Benachteiligung ungleich der konventionellen Energieträger noch nicht kosteneffizient sein können. Zum einen ist der Preis für konventionellen Strom durch jahrzehntelange Subventionierung der Kohle- und Atomkraft gesenkt worden. Zum anderen werden die externen Kosten der fossilen Energieträger – beispielsweise Umweltverschmutzung und CO2 Ausstoß – nicht im Strompreis abgebildet. Das EEG gleicht diese Benachteiligungen aus. Es reflektiert die positiven Eigenschaften Erneuerbarer Energien –CO2-frei bzw. -neutral zu sein und keine sozialen Nebenkosten oder sonstige Folgekosten zu haben – in ihrer Vergütung, bis diese durch Lern- und Skaleneffekte kosteneffizient werden.

Erfolgsgeschichte und Exportschlager EEG
Das EEG mit seinen stabilen Rahmenbedingungen ist eine Erfolgsgeschichte. Durch das Gesetz wurde der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 5,4% im Jahr 1999 auf über 16% im Jahr 2009 verdreifacht. Weiterhin konnten allein im Jahr 2009 durch den EEG-geförderten erneuerbaren Strom 74 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden – das ist fast so viel wie die jährlichen Gesamtemissionen Rumäniens. Schließlich hat sich die Erneuerbare Energien-Branche zu einer der wachstumsstärksten in Deutschland entwickelt: es wurden 280.000 Arbeitsplätze geschaffen, wovon zwei Drittel auf das EEG zurückzuführen sind. Schließlich ermöglichten das EEG die Technologieführerschaft deutscher Erneuerbare- Energien-Unternehmen.
Seit seiner Einführung hat sich das EEG auch im Vergleich zu anderen Erneuerbare Energien Fördersystemen als effizientestes Instrumentarium zur Wegbereitung einer nachhaltigen Energieversorgung erwiesen. Inzwischen sind 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem Beispiel Deutschlands gefolgt und haben ähnliche Fördersysteme eingeführt. Weltweit sind es bis heute insgesamt mehr als 50 Länder, 25 Staaten und Provinzen.

Der Blick nach vorn
Um die im Nationalen Aktionsplan vom 4. August 2010 gemäß der Richtlinie 2009/28/EG festgeschriebenen Ziele für Erneuerbare Energien, zu erreichen, muss der erfolgreiche Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland fortgeführt werden. Notwendige Bedingung dafür sind stabile Rahmenbedingungen durch Kontiuität des EEG, die Planungs- und Investitionssicherheit bei Erneuerbare Energien Projekten sicherstellen.

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